Häufige Fragen zum Immobilienverkauf in Hannover

Über Stefan Conradi und CONRADI CONSULT

Wer hinter CONRADI CONSULT steht: Stefan Conradi – seine Mission und persönliche Arbeitsweise, seine jahrzehntelange Markterfahrung und Qualifikationen sowie der Ruf, den er sich in Hannover erarbeitet hat.

Frage: Wer ist mein Ansprechpartner?

Antwort: Vom ersten Telefonat über die Bewertung und Vermarktung bis zum Notartermin und zur Schlüsselübergabe begleite ich Sie persönlich.

Frage: Warum CONRADI CONSULT und nicht ein großes Maklerunternehmen?

Antwort: Weil Sie hier nicht "eine Akte unter vielen" sind. Ich nehme bewusst nur so viele Mandate an, wie ich persönlich begleiten kann. Das Ergebnis: Erreichbarkeit, Sorgfalt und eine klar begründete Empfehlung – meine Qualität und der für Sie erzielte Erfolg stehen an erster Stelle.

Frage: Wie sind Sie am einfachsten erreichbar?

Antwort: Telefonisch, per E-Mail, per WhatsApp oder über das Kontaktformular. Auf Wunsch vereinbare ich einen Termin bei Ihnen zu Hause, in meinem Büro in Hannover oder als Videogespräch.

Frage: Kann ich erst mal unverbindlich mit Ihnen sprechen?

Antwort: Ja, sehr gern, dafür ist das Erstgespräch da. Ich nehme mir für Sie Zeit, es findet telefonisch oder bei Ihnen vor Ort statt und dient zunächst nur der Orientierung: Wo steht Ihre Immobilie im Markt, welche Schritte wären sinnvoll, welcher Zeitrahmen ist realistisch. Sie müssen dafür weder Unterlagen zusammensuchen noch eine Verkaufsentscheidung getroffen haben.

Frage: Sind Sie auch für Maklerkollegen ansprechbar?

Antwort: Ja. Gemeinschaftsgeschäfte, Objekt- und Gesuchsabgleich sowie Kooperationen bei Sonderfällen sind ausdrücklich willkommen – fair geregelt und verbindlich abgestimmt. Auf der Seite für Maklerkollegen finden Sie alle Informationen zum Netzwerk, zur Zusammenarbeit und zur Registrierung für den geschützten Objektbereich.

Frage: Wie sind Sie als Makler abgesichert – und wofür haften Sie?

Antwort: Ich führe CONRADI CONSULT als persönlich verantworteter Einzelunternehmer. Zusätzlich unterhalte ich eine Vermögensschadenhaftpflicht- und eine Berufshaftpflichtversicherung.

Sorgfältige Prüfung, nachvollziehbare Dokumentation und persönliche Verantwortung gehören für mich zu einer professionellen Immobilienvermittlung.

Immobilienbewertung & Marktwert

Wie der realistische Verkaufspreis Ihrer Immobilie in Hannover & Region ermittelt wird.

Frage: Wie wird der Wert meiner Immobilie ermittelt?

Antwort: Je nach Immobilienart wende ich das passende anerkannte Verfahren an: das Vergleichswertverfahren (was wurde für ähnliche Objekte tatsächlich gezahlt), das Ertragswertverfahren (welche Mieteinnahmen sind erzielbar) oder das Sachwertverfahren (was würde ein Neubau heute kosten, abzüglich Alter und Zustand). Häufig rechne ich ein zweites Verfahren gegen, um das Ergebnis zu plausibilisieren.

So erhalten Sie eine nachvollziehbare, schriftliche Marktpreisermittlung statt einer pauschalen Schätzung.

Diese Marktpreisermittlung erbringe ich als Makler mit dem Fachwissen eines Sachverständigen für Immobilienbewertung. Für den Verkauf ist sie die passende Grundlage. Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist eine eigenständige Leistung und wird nur in besonderen Fällen benötigt, etwa bei Erb- oder Ehestreitigkeiten.

Frage: Was sagen Preisangaben aus Immobilienportalen über meine Immobilie aus?

Antwort: Immobilienportale zeigen überwiegend, zu welchen Preisen Eigentümer und Makler Immobilien anbieten. Entscheidend für eine realistische Markteinschätzung ist jedoch, welche Preise für vergleichbare Immobilien tatsächlich bezahlt werden.

Deshalb berücksichtige ich neben aktuellen Angebotsdaten auch amtliche Grundstücksmarktdaten, tatsächlich erzielte Verkaufspreise vergleichbarer Immobilien sowie Mikrolage, Baujahr, Zustand und Ausstattung der Immobilie.

Die amtlichen Grundstücksmarktdaten 2026 des Gutachterausschusses beruhen auf beurkundeten Kaufverträgen und gelten jeweils für Hannover insgesamt beziehungsweise für die ausgewertete Objektgruppe. Auf einzelne Stadtteile lassen sie sich nicht unmittelbar übertragen.

Frage: Wie hoch sind die Immobilienpreise in einem bestimmten Stadtteil Hannovers?

Antwort: Für einzelne Stadtteile nenne ich das aktuelle Angebotsniveau großer Immobilienportale – also die Preisvorstellungen, mit denen Immobilien in den Markt gehen, nicht die später tatsächlich erzielten Kaufpreise.

Wie weit eine konkrete Immobilie davon abweicht, hängt von Baujahr, Altbauqualität, Modernisierungszustand, Etage, Balkon, Grundstück und der konkreten Straße ab. Eine pauschale Quadratmeterangabe kann deshalb nur eine erste Orientierung sein.

Die Einordnung zum jeweiligen Stadtteil finden Sie auf den Stadtteilseiten; den Wert Ihrer Immobilie ermittle ich vor Ort.

Frage: Ist die Ersteinschätzung wirklich kostenfrei?

Antwort: Ja – die digitale Ersteinschätzung ebenso wie die Marktpreisermittlung vor Ort. Daraus entsteht keine Verpflichtung, mich anschließend mit dem Verkauf zu beauftragen.

Frage: Wie unterscheidet sich die Online-Bewertung von der persönlichen Bewertung?

Antwort: Die Online-Ersteinschätzung liefert Ihnen aus wenigen Angaben und statistischen Marktdaten eine schnelle Preisspanne – gut für eine erste Orientierung.

Bei der Marktpreisermittlung vor Ort sehe ich mir Ihre Immobilie persönlich an und erfasse alle wertrelevanten Merkmale: Mikrolage, Zustand, Ausstattung, Modernisierungen, energetische Situation. Das Ergebnis ist deutlich genauer und die Grundlage für den Angebotspreis.

Frage: Wann ist ein Verkehrswertgutachten sinnvoll – und was kostet es?

Antwort: Ein Verkehrswertgutachten ist ein ausführliches Sachverständigen-Dokument, wenn es zum Beispiel um Erbstreitigkeiten oder Trennungen geht. Es ist eine eigenständige, kostenpflichtige Leistung, die gesondert in meiner Funktion als Sachverständiger für Immobilienbewertung beauftragt wird.

Die Kosten hängen von Art und Größe der Immobilie sowie vom Verwendungszweck ab; Sie erhalten vorab ein Festpreisangebot.

Für den Verkauf selbst benötigen Sie in der Regel kein Gutachten. Sie erhalten eine kostenfreie Marktpreisermittlung als Maklerleistung zur Verkaufsvorbereitung – fachlich fundiert und als Grundlage für die Vermarktung.

Frage: Was passiert nach der Online-Bewertung – werde ich dann angerufen?

Antwort: Sie erhalten Ihre Preisspanne sofort, danach melde ich mich persönlich. Eine Online-Einschätzung ist immer eine Rechnung ohne Lage, Zustand und Ausstattung – im kurzen Gespräch ordne ich das Ergebnis für Ihre Immobilie ein.

Grundlage ist Ihre Einwilligung im Bewertungsformular. Es ruft kein Callcenter an, Ihre Daten gehen nicht an Dritte, und Sie können jederzeit formlos widerrufen. Wenn Sie die Einschätzung nur für sich prüfen möchten, sagen Sie es mir – dann melde ich mich nicht erneut.

Verkaufsprozess & Ablauf

Von der ersten Einschätzung bis zum Notartermin. Erfahren Sie, wie der Verkauf Ihrer Immobilie abläuft, wie lange der Prozess dauern kann und welche Aufgaben ich für Sie übernehme.

Frage: Wie läuft der Verkauf meiner Immobilie konkret ab?

Antwort: Nach dem kostenfreien Erstgespräch besichtige und bewerte ich Ihre Immobilie. Anschließend bereite ich alle benötigten Unterlagen und die Vermarktung vor, präsentiere Ihr Objekt, qualifiziere Interessenten und begleite die Besichtigungen sowie die Kaufpreisverhandlungen. Nach der Einigung koordiniere ich die Abstimmung des Kaufvertragsentwurfs und begleite Sie bis zur notariellen Beurkundung. Grundstückskaufverträge müssen notariell beurkundet werden.

Frage: Wie lange dauert der Verkauf einer Immobilie üblicherweise?

Antwort: Die Dauer hängt insbesondere von der Immobilienart, dem Angebotspreis, der Nachfrage und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Bei einer gut vorbereiteten und marktgerecht angebotenen Immobilie liegt die Vermarktungsdauer bis zum Notartermin häufig zwischen zwei und vier Monaten. Eine feste Verkaufsdauer lässt sich jedoch nicht seriös versprechen.

Frage: Wie viel Aufwand bleibt für mich als Eigentümer?

Antwort: Sie stellen mir zunächst die bereits vorhandenen Informationen und Unterlagen zur Verfügung und treffen die wesentlichen Entscheidungen. Die weitere Vorbereitung, die Beschaffung fehlender Unterlagen, die Immobilienpräsentation, die Kommunikation mit Interessenten sowie die Koordination der Besichtigungen und des Notartermins übernehme ich für Sie. Über alle wichtigen Schritte halte ich Sie persönlich auf dem Laufenden.

Frage: Wann erhalte ich den Kaufpreis nach dem Notartermin?

Antwort: Nicht am Tag der Beurkundung. Der Notar sorgt zuerst dafür, dass beide Seiten abgesichert sind: Der Käufer wird mit einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch reserviert (die Immobilie kann dann nicht mehr anderweitig verkauft werden), und alte Bankgrundschulden des Verkäufers werden zur Löschung vorbereitet (Lastenfreistellung).

Erst danach verschickt der Notar die Fälligkeitsmitteilung, und der Käufer zahlt innerhalb der im Vertrag vereinbarten Frist. In der Regel liegt die Fälligkeit 4–8 Wochen nach der Beurkundung.

Frage: Muss ich beim Notartermin dabei sein?

Antwort: Ja, in der Regel sind Verkäufer und Käufer beim Beurkundungstermin persönlich anwesend – der Notar liest den Kaufvertrag vollständig vor. Sind Sie verhindert oder leben weiter entfernt, ist eine Vertretung durch eine Vollmacht möglich; das stimme ich vorab mit dem Notar ab. Ich begleite Sie zum Termin und bereite Sie darauf vor, worauf zu achten ist.

Frage: Kann ich den Verkauf abbrechen, wenn ich es mir anders überlege?

Antwort: Der Immobilienkaufvertrag wird grundsätzlich erst durch die notarielle Beurkundung verbindlich.

Wenn Sie Ihre Verkaufsentscheidung vorher ändern oder den Verkauf verschieben möchten, sprechen Sie mich bitte frühzeitig an. Welche Folgen sich gegebenenfalls aus bereits bestehenden Vereinbarungen ergeben, hängt vom Einzelfall ab.

Kosten, Provision & Vertrag

Transparenz von Anfang an. Wie die Maklerprovision vereinbart wird, welche Leistungen darin enthalten sind, wann sie fällig wird und wie lange der Maklervertrag läuft, kläre ich verbindlich vor Beginn der Vermarktung.

Frage: Wie werden Höhe und Verteilung der Maklerprovision vereinbart?

Antwort: Die Höhe und Verteilung der Maklerprovision werden vor Beginn der Zusammenarbeit transparent im Maklervertrag festgehalten.

Wie die Provision zwischen Käufer und Verkäufer verteilt wird, hängt vom konkreten Vertragsmodell und den gesetzlichen Vorgaben ab. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern gelten insbesondere die gesetzlichen Regelungen zur Verteilung der Maklerkosten.

Welche Vereinbarung für Ihre Immobilie vorgesehen ist, kläre ich vor Beginn der Vermarktung transparent mit Ihnen.

Frage: Wann wird die Maklerprovision fällig?

Antwort: Die Maklerprovision fällt erst an, wenn infolge meiner Vermittlung ein wirksamer notarieller Kaufvertrag zustande gekommen ist. Die konkrete Zahlungsfrist wird im Maklervertrag beziehungsweise in der Provisionsrechnung ausgewiesen.

Frage: Welche Leistungen sind in der Provision enthalten?

Antwort: Alle Leistungen bis zur Übergabe – ohne Einzelabrechnung:

Marktpreisermittlung und Beratung; Beschaffung, Prüfung und Aufbereitung der Unterlagen; bei Bedarf neue Grundrisse mit Wohnflächenberechnung; professionelle HDR-Fotos, nach Absprache Immobilienvideos und Drohnenaufnahmen (sofern rechtlich zulässig); Vermarktung und Exposé; Vorqualifizierung der Interessenten und alle Besichtigungen; Kaufpreisverhandlung, Abstimmung des Kaufvertragsentwurfs, Notartermin und Übergabe.

Frage: Gibt es versteckte Zusatzkosten?

Antwort: Nein. Grundrisse und Wohnflächenberechnung erstelle ich selbst – dafür entstehen Ihnen keine Kosten. Energieausweis, aktueller Grundbuchauszug und amtlicher Lageplan werden in der Regel von mir übernommen.

Sollten im Einzelfall darüber hinaus Leistungen Dritter oder Gebühren öffentlicher Stellen nötig sein, spreche ich das vorher mit Ihnen ab. Ohne Ihre Zustimmung entsteht keine Position.

Frage: Wie lange läuft der Maklervertrag – und komme ich wieder heraus?

Antwort: Üblich ist eine befristete Laufzeit von etwa sechs Monaten mit der Möglichkeit, sie einvernehmlich zu verlängern. Die konkrete Dauer und die Kündigungsregelung stehen im Vertrag, den Sie in Ruhe vorab lesen können – es gibt keine automatische Dauerbindung.

Wenn die Zusammenarbeit nicht passt, finde ich mit Ihnen eine faire Lösung. Ich lebe von Empfehlungen, nicht von Verträgen, aus denen niemand herauskommt.

Frage: Welche Nebenkosten kommen auf den Käufer zu?

Antwort: Zusätzlich zum Kaufpreis zahlt der Käufer in Niedersachsen 5 % Grunderwerbsteuer, rund 1,5–2 % für Notar und Grundbuchamt sowie seinen Anteil an der Maklerprovision. In Summe sind das etwa 8–10 % des Kaufpreises.

Das ist für Sie als Verkäufer relevant, weil diese Nebenkosten das Budget der Käufer mitbestimmen – und damit den realistisch erzielbaren Angebotspreis.

Frage: Was kostet mich der Verkauf am Ende unterm Strich?

Antwort: Die Provision wird vor Beginn der Zusammenarbeit im Maklervertrag festgelegt und fällt erst an, wenn ein wirksamer notarieller Kaufvertrag zustande gekommen ist. Vorleistungen wie Bewertung, Fotos, Grundrisse oder Exposé stelle ich Ihnen nicht gesondert in Rechnung.

Welche Kostenposition Verkäufer und Käufer jeweils tragen, zeigt die Übersicht „Was kostet Sie der Verkauf – und wer zahlt was?“ auf der Bewertungsseite.

Unterlagen, Energieausweis & rechtliche Anforderungen

Welche Dokumente für den Immobilienverkauf benötigt werden, welcher Energieausweis erforderlich ist und wie ich fehlende Unterlagen für Sie beschaffe.

Frage: Welche Unterlagen werden für den Verkauf meiner Immobilie benötigt?

Antwort: Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von der Immobilienart ab. In der Regel werden unter anderem ein aktueller Grundbuchauszug, ein amtlicher Lageplan, Grundrisse, eine Wohnflächenberechnung, der Energieausweis sowie vorhandene Bau- und Modernisierungsunterlagen benötigt.

Bei einer Eigentumswohnung kommen beispielsweise die Teilungserklärung, der Aufteilungsplan, Wirtschaftspläne, Jahresabrechnungen und Protokolle der Eigentümerversammlungen und etwaige Bewilligungsurkunden hinzu. Bei vermieteten Immobilien werden außerdem die bestehenden Mietverträge benötigt. Ich prüfe zunächst, welche Unterlagen bereits vorliegen und was für einen vollständig vorbereiteten Verkauf noch fehlt.

Frage: Brauche ich für den Immobilienverkauf einen Energieausweis – und welchen?

Antwort: Bei den meisten Immobilienverkäufen ist ein gültiger Energieausweis erforderlich. Welche Art benötigt wird und ob eine gesetzliche Ausnahme greift, hängt von der Immobilie ab. Ob ein Verbrauchs- oder ein Bedarfsausweis in Frage kommt, richtet sich nach Baujahr bzw. energetischem Modernisierungsstand. Ich prüfe das und organisiere auf Wunsch die Erstellung. Es gibt auch Ausnahmen, z.B. bei Denkmalschutzgebäuden. Hier ist i.d.R. kein Energieausweis vorgeschrieben.

Frage: Was passiert, wenn Unterlagen fehlen oder verloren sind?

Antwort: Fehlende Unterlagen sind kein ungewöhnliches Problem und lassen sich meist neu beschaffen oder erstellen. Ich ermittle frühzeitig, welche Dokumente fehlen, übernehme die Beschaffung beziehungsweise koordiniere deren Neuerstellung. So werden unnötige Rückfragen und Verzögerungen während der Vermarktung und Kaufpreisfinanzierung frühzeitig vermieden.

Steuern (Spekulation, Erbe, Schenkung)

Allgemeine Orientierung zu steuerlichen Themen rund um den Immobilienverkauf.

Frage: Wann fällt Spekulationssteuer an?

Antwort: Bei vermieteten Objekten kann innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist Steuer auf den Gewinn anfallen. Bei selbst genutztem Wohneigentum gilt eine vereinfachte Regel: durchgehende Selbstnutzung im Verkaufsjahr und in den zwei Kalenderjahren davor schließt die Spekulationssteuer regelmäßig aus. Dies ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall.

Frage: Wie wird eine geerbte Immobilie steuerlich behandelt?

Antwort: Für die Erbschaftsteuer ist der Verkehrswert zum Todestag maßgeblich; es gelten persönliche Freibeträge (z. B. 400.000 € pro Kind). Die Spekulationsfrist des Erblassers wird übernommen. Für eine erste Orientierung erhalten Sie von mir eine Marktpreisermittlung als Maklerleistung; wird ein Gutachten nach § 194 BauGB benötigt, bedarf dieses einer gesonderten Beauftragung als Sachverständiger für Immobilienbewertung. Dies ist keine Rechtsberatung, die steuerliche Bewertung übernimmt Ihr Steuerberater.

Frage: Wann kann eine Schenkung zu Lebzeiten sinnvoll sein?

Antwort: Eine Schenkung kann Teil einer vorausschauenden Vermögens- und Nachfolgeplanung sein. Die steuerlichen Freibeträge richten sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis. Schenkungen derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet; nach Ablauf dieses Zeitraums können die persönlichen Freibeträge grundsätzlich erneut genutzt werden.

Ob eine Übertragung im Einzelfall sinnvoll ist, hängt unter anderem vom Immobilienwert, dem weiteren Vermögen, der familiären Situation und möglichen Regelungen wie Wohnrecht oder Nießbrauch ab. Eine pauschale Empfehlung ist daher nicht seriös. Für die steuerliche und rechtliche Gestaltung stimme ich mich auf Wunsch mit Ihrem Steuerberater und Notar ab. Dies ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine qualifizierte Beratung durch einen Steuerberater oder Notar.

Vermarktung & Besichtigungen

Wie Käufer angesprochen, Besichtigungen organisiert und Interessenten geprüft werden.

Frage: Welche zusätzlichen Vermarktungskanäle nutzen Sie?

Antwort: Ihre Immobilie wird über mehrere Kanäle parallel angeboten:

  • auf den großen deutschen Immobilienportalen (u. a. ImmoScout24 und Immowelt)
  • auf meiner eigenen Website
  • auf Wunsch über ein strukturiertes Bieterverfahren mit vorqualifizierten Interessenten

Zusätzlich gleiche ich Ihr Objekt mit meiner Datenbank bestehender Suchaufträge ab. Wenn mein Datenbanksystem erkennt, dass ein Suchprofil besonders gut passt, spreche ich Interessenten persönlich an, statt auf Zufälle zu warten.

Ergänzend nutze ich Social-Media-Kanäle, um die Sichtbarkeit zu erhöhen und gezielt weitere Zielgruppen anzusprechen.

Welche Kombination dieser Bausteine für Ihre Immobilie sinnvoll ist, bespreche ich gerne mit Ihnen im persönlichen Gespräch.

Frage: Wer führt die Besichtigungen durch – auch am Wochenende?

Antwort: Besichtigungen führe ich grundsätzlich persönlich durch – auf Wunsch auch abends oder samstags. Sie müssen nicht anwesend sein. Sollte ich einmal verhindert sein, etwa durch Urlaub oder Krankheit, stimme ich eine Vertretung vorab mit Ihnen ab.

Frage: Wie schützen Sie mich vor Besichtigungs-Touristen?

Antwort: Jeder Interessent wird vorab qualifiziert: Finanzierungssituation, Motiv, zeitliche Vorstellung. Erst dann erfolgt ein Besichtigungstermin – das spart Ihnen Zeit und schützt Ihre Privatsphäre.

Frage: Arbeiten Sie beim Verkauf auch mit anderen Maklerbüros zusammen?

Antwort: Ja. Über Jahrzehnte ist ein verlässliches Netzwerk befreundeter Maklerhäuser entstanden. Ihre Immobilie erreicht dadurch nicht nur meine eigenen Interessenten und die Portale, sondern zusätzlich deren Kundendateien – mehrere erfahrene Büros arbeiten am selben Ziel: den passenden Käufer zu einem marktgerechten Preis zu finden, ohne die Vermarktungszeit unnötig in die Länge zu ziehen.

Für Sie entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. Die Zusammenarbeit wird intern zwischen den beteiligten Maklerbüros geregelt.

Frage: Werden auch Social Media und digitale Anzeigen für die Vermarktung genutzt?

Antwort: Ja, wenn es für Ihre Immobilie sinnvoll ist. Portale erreichen vor allem Menschen, die ohnehin schon aktiv suchen. Gezielte Anzeigen auf Facebook und Instagram sprechen zusätzlich Menschen an, die noch nicht suchen, aber zugreifen würden – ebenso wie Flyer-Aktionen mit QR-Code, die direkt auf die Objektseite Ihrer Immobilie führen.

Welche Maßnahmen eingesetzt werden, stimme ich vorab mit Ihnen ab.

Frage: Muss ich vor dem Verkauf noch renovieren oder entrümpeln?

Antwort: Größere Renovierungen rechnen sich vor einem Verkauf nicht automatisch. Ob eine Maßnahme sinnvoll ist, hängt unter anderem vom Zustand, von der Zielgruppe, vom Preisniveau und von der Art der Immobilie ab.

Aufräumen, Entrümpeln und kleinere Schönheitsreparaturen können dagegen häufig dazu beitragen, dass Räume gepflegter und besser einschätzbar wirken.

Beim Besichtigungstermin sage ich Ihnen konkret, was sinnvoll ist – und was Sie sich sparen können.

Frage: Was passiert mit meinen Daten und den Fotos meiner Immobilie?

Antwort: Ihre Daten werden nur für die Durchführung der vereinbarten Leistungen und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verarbeitet. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit sie hierfür erforderlich oder von Ihnen gewünscht ist.

Fotos, Exposé und weitere Objektinformationen werden ausschließlich über die mit Ihnen abgestimmten Vermarktungswege veröffentlicht. Auch eine zurückhaltende oder diskrete Vermarktung ohne öffentliches Inserat ist möglich.

Nach Abschluss werden die Unterlagen im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen archiviert und danach gelöscht.

Sonderfälle: Erbe, Scheidung, Vermietung

Besondere Situationen, in denen ein erfahrener Begleiter besonders entlastet.

Frage: Wir sind eine Erbengemeinschaft – können Sie uns helfen?

Antwort: Ja, das ist einer meiner Schwerpunkte. Sie erhalten eine nachvollziehbare Marktpreisermittlung als Maklerleistung, und ich moderiere auf Wunsch zwischen den Erben – sachlich, dokumentiert und nachvollziehbar.

Wird darüber hinaus ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB benötigt, etwa bei einer streitigen Erbauseinandersetzung, bedarf dieses einer gesonderten Beauftragung in meiner Funktion als Sachverständiger für Immobilienbewertung.

Frage: Wie läuft ein Verkauf im Rahmen einer Scheidung?

Antwort: Ich arbeite besonders diskret, kommuniziere mit beiden Parteien (und ggf. den Anwälten) gleichberechtigt und sorge für einen fairen Marktpreis. Auf Wunsch koordiniere ich alle Termine getrennt.

Frage: Kann ich eine vermietete Immobilie verkaufen?

Antwort: Ja. Vermietete Objekte werden gezielt an Kapitalanleger vermarktet. Bestehende Mietverhältnisse bleiben geschützt – der Käufer tritt nach § 566 BGB in den Mietvertrag ein ("Kauf bricht nicht Miete").

Frage: Was tun, wenn die Immobilie sanierungsbedürftig ist?

Antwort: Ich ordne den Sanierungsstau realistisch ein, kalkuliere die Auswirkung auf den Verkaufspreis und spreche gezielt Käufergruppen an, die Modernisierung einplanen (Handwerker, Investoren, Familien mit Vorstellungen).

Frage: Kann ich meine Immobilie verkaufen, ohne dass es jemand mitbekommt?

Antwort: Ja. Sie legen fest, wie weit die Zurückhaltung geht: zurückhaltend inseriert ohne Schild und ohne erkennbare Fotos, nur im Kreis vorgemerkter Interessenten oder ausschließlich an Personen, die Sie selbst benennen. Je kleiner der Kreis, desto weniger Interessenten sehen die Immobilie – das kann die Vermarktung verlängern und sich auf den Preis auswirken. Ich sage Ihnen vorher, womit in Ihrem Fall zu rechnen ist.

Frage: Auf der Immobilie liegt ein Wohnrecht – lässt sie sich trotzdem verkaufen?

Antwort: Ja. Entscheidend ist, was in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen ist: ein Wohnungsrecht nach § 1093 BGB, ein Nießbrauch nach § 1030 BGB oder nur eine vertragliche Zusage. Das Recht mindert den Wert, solange es besteht; es kann bestehen bleiben, freiwillig gelöscht oder aus dem Kaufpreis abgelöst werden. Wichtig ist außerdem die Rangfolge gegenüber der Grundschuld der finanzierenden Bank. Die Vertragsgestaltung übernimmt das Notariat.

Frage: Wir möchten altersgerecht wohnen – erst verkaufen oder erst das Neue finden?

Antwort: Beides ist möglich. Verkaufen Sie zuerst, kennen Sie Ihren finanziellen Rahmen und können den Übergabetermin im Kaufvertrag großzügig vereinbaren. Kaufen Sie zuerst, brauchen Sie in der Regel eine Zwischenfinanzierung, über die Ihre Bank früh informiert sein sollte. Wir schauen uns beide Wege in Ruhe an.

Frage: Was ist beim Verkauf einer Zweitimmobilie oder eines Ferienhauses zu beachten?

Antwort: Anders als beim selbst bewohnten Zuhause kann ein Gewinn steuerpflichtig sein, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen; für zeitweise selbst genutzte Ferienimmobilien gibt es Ausnahmen. Ich bereite die dafür nötigen Daten auf – die steuerliche Beurteilung gehört zu Ihrer Steuerberatung. Bei zeitweiser Vermietung zählen für Käufer Belegungstage, Einnahmen und Verwaltungskosten.

Hannover & Region

Marktwissen zu Stadtteilen, Preisentwicklung und Besonderheiten vor Ort.

Frage: In welchen Gebieten sind Sie als Immobilienmakler aktiv?

Antwort: In allen Stadtteilen Hannovers – mit besonderem Marktwissen in Kirchrode, Zoo-Viertel, List, Südstadt und Oststadt sowie im direkten Umland (Burgwedel, Wedemark, Langenhagen, Hemmingen, Laatzen).

Stadtteil-Seiten: Kirchrode · Zoo-Viertel · List · Südstadt · Oststadt

Frage: Wie hat sich der Immobilienmarkt in Hannover zuletzt entwickelt?

Antwort: Der Immobilienmarkt in Hannover entwickelt sich je nach Stadtteil, Immobilienart, energetischem Zustand und Mikrolage unterschiedlich. Pauschale Aussagen für das gesamte Stadtgebiet können deshalb nur eine grobe Orientierung geben.

Für die Einordnung einer konkreten Immobilie berücksichtige ich neben dem aktuellen Angebotsumfeld insbesondere tatsächlich erzielte Kaufpreise, Grundstücksmarktdaten und die individuellen Eigenschaften des Objekts.

Frage: Verkaufen Sie auch außerhalb von Hannover?

Antwort: Ja. Ich bin im gesamten Stadtgebiet Hannover und in der umliegenden Region tätig – immer dort, wo ich den lokalen Markt aus eigener Erfahrung beurteilen kann. Ob Ihr Objekt dazugehört, klären wir kurz im Erstgespräch.

Bauträger & Neubauprojekte

Projektvermarktung für Bauträger und Projektentwickler in Hannover: Frühvermarktung vor Baubeginn, Preisstaffel, digitale Objektwelt und Vertriebsreporting bis zur letzten Einheit.

Frage: Was bedeutet Frühvermarktung – und wann startet der Verkauf erster Einheiten?

Antwort: Frühvermarktung (früher meist „Vorvermarktung“ genannt) heißt: Der Verkauf erster Einheiten beginnt vor dem ersten Spatenstich. Sobald Baubeschreibung, Grundrisse und eine belastbare Preisstaffel vorliegen, werden vorgemerkte Interessenten aus dem Bestandsnetzwerk diskret angesprochen – oft noch bevor das Projekt öffentlich sichtbar ist.

Der Vorteil für Bauträger: früher Vertriebsnachweis für die Bauträgerfinanzierung, gesicherte Nachfrage und ein realistischer Preisrahmen, bevor die Baukosten festgeschrieben sind.

Frage: Vermarkten Sie Neubauprojekte auch aus Architektenzeichnungen heraus?

Antwort: Ja. Aus Architektenzeichnungen, Grundrissen und Schnitten entsteht eine digitale Objektwelt: räumliche 3D-Ansichten, animierte Grundrisse und stimmige Innenansichten. Käufer sehen ihre Wohnung, lange bevor der Rohbau steht.

Jede Einheit erhält eine eigene Detailansicht mit Status (verfügbar, reserviert, verkauft), Preis, Fläche und abrufbarem Exposé.

Frage: Wie wird die Preisliste für ein Neubauprojekt aufgebaut?

Antwort: Grundlage ist eine Bewertung jeder einzelnen Einheit: Lage im Gebäude, Ausrichtung, Geschoss, Grundriss, Außenfläche und Ausstattung. Daraus entsteht eine gestaffelte Preisliste – kleinere Einheiten liegen im Quadratmeterpreis in der Regel über den großen, Penthouse-Einheiten werden gesondert positioniert.

Während der Vermarktung wird die Staffel nachgesteuert: Läuft eine Kategorie schnell, wird nachgezogen; bleiben Restanten stehen, werden gezielt Maßnahmen ergänzt statt pauschal Preise zu senken.

Frage: Welche Kosten entstehen dem Bauträger bis zum Vermarktungsstart?

Antwort: Bis zum Vermarktungsstart entstehen keine Kosten. Erste Einschätzung zu Zielgruppe, Preisrahmen und realistischer Abverkaufsdauer erfolgen vertraulich und unverbindlich. Die Vergütung wird projektbezogen vorab schriftlich vereinbart.

Frage: Wie viele Einheiten sollte ein Projekt für eine Zusammenarbeit haben?

Antwort: Sinnvoll sind Projekte ab etwa vier Einheiten – vom kleinen Stadthausensemble bis zur Mehrfamilienhausanlage. Entscheidend ist weniger die Größe als die Qualität der Planung und ein realistischer Preisrahmen.

Betreut wird Hannover und die gesamte Region.

Frage: Welches Reporting bekomme ich während der Vermarktung?

Antwort: Sie erhalten einen laufenden Überblick über Status je Einheit, Anfragen, durchgeführte Besichtigungen, Reservierungen und Notartermine. Dazu kommt eine Einschätzung, welche Einheiten Nachsteuerung brauchen und warum.

So bleibt der Abverkauf jederzeit planbar – auch gegenüber finanzierender Bank und Gesellschaftern.